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Zählerablesung

 

 

Für die Eingabe des Zählerstandes ist neben der Eingabe Ihrer Zählernummer 

auch die Eingabe einer Zugangsnummer unbedingt erforderlich.

 

 

Diese Zugangsnummer wird Ihnen mit einem Benachrichtigungsschreiben

des WAV zugesandt.

 

 

Für den Fall, dass in Ihrem Ort der Zählerstand durch einen Beauftragten 

des WAV Westniederlausitz abgelesen wird, erhalten Sie kein Benachrichtigungsschreiben. 

 

 

Bitte beachten Sie, die Eingabefrist endet am 12.01.2024.

 

 

Hier werden Sie zur Eingabe weitergeleitet:

 

 

 

 

 

Hauptwasserzähler
Absetzmengenzähler