Zählerablesung
Wichtige Informationen zur Eingabe des Zählerstandes
Für die Eingabe des Zählerstandes ist neben der Eingabe Ihrer
Zählernummer auch die Eingabe einer Zugangsnummer unbedingt erforderlich.
Diese Zugangsnummer wird Ihnen mit einem Benachrichtigungsschreiben
des WAV zugesandt.
Für den Fall, dass in Ihrem Ort der Zählerstand durch einen
Beauftragten des WAV Westniederlausitz abgelesen wird,
erhalten kein Benachrichtigungsschreiben.
Bitte beachten Sie, die Eingabefrist endet am 12.01.2024.
Hier werden Sie zur Eingabe weitergeleitet: ZÄHLERABLESUNG