Zählerablesung

Wichtige Informationen zur Eingabe des Zählerstandes

 

Für die Eingabe des Zählerstandes ist neben der Eingabe Ihrer

Zählernummer auch die Eingabe einer Zugangsnummer unbedingt erforderlich.

 

Diese Zugangsnummer wird Ihnen mit einem Benachrichtigungsschreiben

des WAV zugesandt.

 

Für den Fall, dass in Ihrem Ort der Zählerstand durch einen

Beauftragten des WAV Westniederlausitz abgelesen wird,

erhalten kein Benachrichtigungsschreiben. 

 

Bitte beachten Sie, die Eingabefrist endet am 12.01.2024.

 

Hier werden Sie zur Eingabe weitergeleitet: ZÄHLERABLESUNG

 

 

Wasserzähler

 

 

Absetzmengenzähler