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ALLE JAHRE WIEDER... FROSTZÄHLER

FROSTZÄHLER

Ein modernes Märchen zum Schutz für Messgeräte

 

Väterchen Frost und der Wasserzähler

 

Es war einmal ein schöner, junger Wasserzähler. Den Sommer hindurch zählte er gewissenhaft jeden Liter, den seine Familie im Haus verbrauchte oder in ihrem grünen Paradies vergoss. Als der Herbst ins Land kam, zog das fröhliche Menschen-Quartett ins Haus, das Messinstrument schlief ein. Einige Zeit später wachte es auf, weil die Schräubchen, Federn, Kolben und Flügelrädchen in seinem Inneren vor Kälte ohrenbetäubend schepperten. Der Zähler erschrak. Vor ihm stand ein großer, alter Mann mit weißem Rauschebart und langem silbrig-weißen Mantel. Mit eiskalten blauen Augen sah er auf die frierende Wasseruhr herab. Die starrte wie hypnotisiert auf das schillernd-blanke Zepter mit dem riesigen Eiskristall, dass der Greis bei sich trug. "Nur einmal über das polierte Silber streichen", streckte der Zähler die Ärmchen danach aus. Da fegte ein eisiger Windzug den geheimnisvollen Silber-Mann samt Zepter mit sich fort und jemand legte ihm liebevoll Luftpolsterfolie, eine wärmende Decke und einen weichen Schal um. An den Stimmen erkannte er seine Familie. "Das war knapp, Väterchen Frost hätte ihn beinahe zerstört", hörte er die Mutter sagen. Dann erzählte sie ihren Kinder die traurige Geschichte von vielen Wasserzählern, die für immer zu Eis erstarrt waren, weil sie das Zepter von Väterchen Frost berührt hatten. Da kuschelte sich der Wasserzähler glücklich in seinen lauschigen Zählerschutz.

 

Und die Moral von der Geschicht? Wasserzähler vertragen Kälte nicht. Packt man sie vor dem Winter pfleglich ein, ist die Sorge im Frühjahr damit klein.

 

Diese kleine Geschichte bleibt Ihnen vielleicht im Gedächtnis wenn der Winter einzieht.

 

Zur Vermeidung von Frostschäden an Wasserleitungen und Wasserzählanlagen bitten wir alle Kunden, Grundstücksbesitzer und -verwalter um ihre vorbeugende Mitwirkung. 

 

Bitte halten Sie Wasserleitungen und Wasserzähler in Kellern und Schächten ausreichend frostfrei bzw. isolieren die Anlagen ausreichend. Vermeiden Sie Zugluft, halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Für Schäden an Wasserzählern durch ungenügenden Frostschutz haftet der Kunde! Eigentümer von zeitweilig ungenutzten Anlagen/Häusern/Grundstücken mit Trinkwasseranschluss sind insbesondere aufgefordert, durch wiederholte Kontrollen Frostschäden und eventuellen Folgeschäden vorzubeugen. Eine Möglichkeit der Vermeidung des Zufrierens der Hausanschlüsse ist eine regelmäßige Wasserentnahme bzw. bei extremen Frostperioden an besonders gefährdeten Abnahmestellen das „Laufenlassen” einer Zapfstelle im Haus. Ist trotz Vorbeugemaßnahmen die Kundenanlage/Hausinstallation eingefroren, wenden Sie sich bitte an ein zugelassenes Installateurunternehmen. Mieter informieren bitte umgehend auch ihren Vermieter! Bitte beachten Sie: Auch bei Entleerung von Kundenanlagen verbleibt in der Zählereinrichtung Wasser (Nassläufer), sodass bei fehlender Isolierung der Zähler zerfrieren kann! Bei Baumaßnahmen ist auf die Abdeckung (mind. 1,30 m) bzw. Isolierung von eventuell freigelegten Trinkwasserleitungen zu achten. Werden Standrohre mit Wasserzählern benutzt, ist unbedingt eine Frostschutzisolierung zu gewährleisten. Für die Auswechslung zerfrorener oder defekter Wasserzähler ist ausschließlich der Verband zuständig. Bitte informieren Sie den Verband unverzüglich, wenn Sie Schäden an Trinkwasserversorgungsanlagen im öffentlichen Bereich feststellen. Grundstückseigentümer haben im Rahmen der Räum- und Streupflicht Straßenkappen von Schiebern und Hydranten freizuhalten.