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WAV gibt Sonnewalde noch Zeit bis 28. Februar 2013

Bringt eigene Entsorgungslösung für Sonnewalde Nachteile für den Verband, bleibt der Stadt nur der Austritt

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz (WAV) hat Sonnewalde eine erneute Frist eingeräumt, um mit eigenen Untersuchungen eine Lösung zur Abwasserentsorgung zu finden. Sie endet am 28. Februar 2013. Bis dahin konnte die Fördermittelabstimmung zur Umsetzung des Statusberichtes verschoben werden, betonte Verbandsvorsteher Dietmar Seidel, ansonsten sei wirtschaftlicher Schaden für den WAV wahrscheinlich.

Werner Busse, Bürgermeister von Sonnewalde, kämpfte um Zeit bis zum 31. März, konnte sich aber nicht durchsetzen. Auch, weil dies zu spät für Fördermittelvoranträge für 2014 wäre. Busse berief sich auf grünes Licht nach einem Telefonat mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg. "Das will ich schriftlich haben, sonst kann ich dem nicht zustimmen", erklärte Manfred Drews, Vorsitzender der Verbandsversammlung. Gibt's einer solche Unbedenklichkeitserklärung von der Fördermittel stelle, wird in einer Sondersitzung über die entsprechende Fristverlängerung entschieden. Das ist einstimmiger Wille der Verbandsversammlung.

Sonnewalde bleiben jetzt knapp drei Monate, um der Überleitung zur Kläranlage Lindena – im Statusbericht als wirtschaftlichste Lösung für den Verband dargestellt und mit der Aussicht auf Gebühren- und Beitragssenkung für Sonnewalde ab 2017 – eine Alternative entgegenzusetzen. "In welche Richtung die Untersuchung geht", entscheiden die Stadtverordneten am 13. Dezember, so Busse. "Sie hatten fünf Monate Zeit, auf ihre Unzufriedenheit mit dem Statusbericht zu reagieren. Herausgekommen ist eine bisher nicht sehr deutliche Entscheidung der Stadtverordneten", kritisierte Andreas Dommaschk, Elsterland-Amtsdirektor. Auch Bodo Broszinski, Bürgermeister von Doberlug-Kirchhain, hatte erwartet, dass die neue Sonnewalder Beschlussvorlage der Verbandsversammlung vorgelegen hätte.

Sollten die Sonnewalder Ergebnisse sich für den gesamten Verband als wirtschaftlicher erweisen, wird dieser Lösung der Vorrang gegeben. Ergibt sich eine Variante, die nur für Sonnewalde zum Vorteil und aus rechtlichen Gründen durch den WAV nicht umsetzbar ist, bleibt Sonnewalde nur der Verbandsaustritt mit dem Abwasserbereich – mit allen Verbindlichkeiten, wie im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) geregelt. Das ist am Mittwoch einstimmig beschlossen worden. Antworten dazu will die Verbandsversammlung gleichfalls bis zum 28. Februar 2013. Broszinski zitierte zuvor den Leiter der Kommunalaufsicht beim Landkreis, der am Mittwoch erneut erklärt hat, dass Sonnewalde die finanziellen Folgen einer solchen Aufgabenträgerschaft nicht schultern könne und der Stadt für eine eigene Betriebsführerschaft auch die personellen Voraussetzungen fehlen.


leh

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Veröffentlichung

Doberlug-Kirchhain
Fr, 07. Dezember 2012

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